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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06   

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https://dejure.org/2007,21561
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06 (https://dejure.org/2007,21561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.08.2007 - L 14 R 395/06 (https://dejure.org/2007,21561)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. August 2007 - L 14 R 395/06 (https://dejure.org/2007,21561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von zusätzlichen Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto Theresienstadt von Juli 1943 bis Oktober 1944 nach den Vorschriften des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Gewährung einer höheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Dabei kann dahinstehen, ob dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (B 4 R 29/06 R) zu folgen ist, da auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe des BSG-Urteils vom 07.10.2004 (B 13 RJ 59/03 R) ein ausreichendes Entgelt im Sinne des ZRBG glaubhaft gemacht ist.

    Diese Angabe hat die Klägerin zeitlich vor dem Urteil des BSG vom 07.10.2004 (B 13 RJ 59/03 R), mit dem das BSG die Anforderungen an das erforderliche Entgelt konkretisiert hat, gemacht.

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Eine Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis (dSK) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Beitragszeiten nach dem ZRBG (vgl. hierzu ausführlich Urteil des BSG vom 26.07.2007, B 13 R 28/06 R).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Dabei sind gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich (vgl. BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Dabei kann dahinstehen, ob dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (B 4 R 29/06 R) zu folgen ist, da auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe des BSG-Urteils vom 07.10.2004 (B 13 RJ 59/03 R) ein ausreichendes Entgelt im Sinne des ZRBG glaubhaft gemacht ist.
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Dem Anspruch der Klägerin auf Neufeststellung der Rente unter Berücksichtigung der Vorschriften des ZRBG steht entgegen der ursprünglichen Auffassung der Beklagten die Vorschrift des § 306 Abs. 1 SGB VI nicht entgegen, da der Regelungszusammenhang des ZRBG eine Anwendung des § 306 Abs. 1 SGB VI ausschließt (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 03.05.2005, B 13 RJ 34/04 R, dem auch die Beklagte folgt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    Die Merkmale der Konzentration, der Absonderung und der internierungsähnlichen Unterbringung müssen für die Anerkennung einer Beitragszeit wegen einer Beschäftigung in einem Ghetto im Sinne des ZRBG erfüllt sein (vgl. Urteil des LSG NRW vom 15.12.2006, L 13 RJ 112/04).
  • SG Düsseldorf, 11.01.2007 - S 26 R 501/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - L 14 R 395/06
    (vgl. zu alledem auch Urteil des SG Düsseldorf vom 11.01.2007, S 26 R 501/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 R 4977/06

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Arbeit in einem

    Um ihr Begehren zu stützen, hat sich die Klägerin die Urteile des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2007, S 26 R 501/05, des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Dezember 2006, B 4 R 29/06 R (für BSGE und SozR vorgesehen) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2007, L 14 R 395/06, berufen.

    In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass T. jedenfalls in dem hier maßgeblichen Zeitraums des Aufenthalts der Klägerin ein Ghetto und - als im Protektorat B. und M. liegend - vom Deutschen Reich besetzt war (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2006, L 16 R 1523/05; SG Düsseldorf, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. August 2007, L 14 R 395/06; dies voraussetzend wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2006, L 8 R 6/06).

    Im Fall des LSG Nordrhein-Westfalen, das zum Urteil vom 10. August 2007, a.a.O., führte, war die dortige Klägerin zu Beginn ihrer Beschäftigung 13 Jahre, im Fall des SG Düsseldorf, a.a.O., 14 Jahre alt.

    Dass neben dem Aufenthalt im Jugendheim auch "echte" Beschäftigungsverhältnisse möglich waren, zeigt der Fall, der dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2007, a.a.O., zugrunde lag, wo die dortige, ebenfalls im Jugendheim lebende Klägerin gegen Entgelt arbeitete, allerdings nicht im Jugendheim, sondern in der Landwirtschaft und später beim Barackenbau.

    Dies war auch im Fall der dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2007, a.a.O., zugrunde lag, so - nicht aber bei der Klägerin.

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